Solgun Hauffen
Der Ablauf
Einleitung:
Mediationsprozess:
Verhandlung:
Einigung:
Als Mediatorin stehe ich allen Konfliktparteien und -themen neutral und verbindlich gegenüber. Im gemeinsamen Vorgespräch klären wir zunächst, zu welchen Themen Sie eine Mediation durchführen wollen. Aus diesem Vorgespräch ergibt sich für Sie eine gute Grundlage um zu entscheiden, ob eine Mediation mit mir als Mediatorin für Sie die passende Form der Konfliktlösung sein kann.
Das Vorgespräch ist für Sie kostenfrei. Nach einer Einigung gehen wir in den Prozess der Mediation über. Dieser besteht aus mehreren Phasen und nach Bedarf auch aus mehreren Sitzungen. Die Mediation sollte an einem neutralen Ort stattfinden, damit die volle Aufmerksamkeit auf dem Prozess liegen kann.
Professionelle Verhandlungsmethoden sorgen für einen respektvollen Gesprächsrahmen; als zertifizierte Mediatorin helfe ich Ihnen dabei, verhärtete Positionen und hinderliche Kommunikationsblockaden zu überwinden. Dadurch wird ein Prozess in Gang gesetzt, der lösungsorientiert ist und eine konstruktive und kreative Einigung und damit die Lösung des Konflikts ermöglicht.
Hier liste ich Ihnen auf, welche Vorteile dieses Vorgehen für Sie hat:
Die Lösung des Konflikts wird eigenverantwortlich, selbstbestimmt und gemeinsam gefunden. Dadurch ist sie besonders nachhaltig, verbindlich und in der Zukunft umsetzbar. Die Teilnahme an der Mediation beruht auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative. Die Alternative, den Rechtsweg zu beschreiten, ist immer offen, da das Verfahren von allen Konfliktparteien jederzeit abgebrochen werden kann.
Das Mediationsverfahren benötigt keine formellen Anträge, dadurch kann es zeitnah und unbürokratisch umgesetzt werden. Mediation findet stets im geschützten Raum statt, übrigens auch in rechtlicher Hinsicht: Paragraph 4 des Mediationsgesetzes benennt die Verschwiegenheit aller Teilnehmer*innen der Mediation als Pflicht.
Ihre persönlichen oder beruflichen Anliegen und Interessen stehen als Hintergründe des Konflikts immer im Vordergrund meines Interesses als Mediatorin. Es geht in der Mediation also nicht um das Verfolgen juristischer Ziele, sondern darum, Verständnis und Verständigung zu ermöglichen. Dennoch ist die vereinbarte Lösung am Ende des Prozess rechtsverbindlich, soweit sie von allen Beteiligten unterschrieben wird. Die Lösung zum Gegenstand des Streits ist also bindend.